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AKUE KV Arbeiter - Nächtigungsgelder
#2
Grundsätzlich wäre es ratsam, bei Lohnabgabenprüfungen und ev. bereits feststehenden Prüfergebnissen zur Sicherheit auch in eine Beratung oder in ein Coaching zu investieren.

Die Erfahrung lehrt, dass manchmal wirklich die Details den Ausschlag geben. Die Details kann man manchmal im Rahmen eines Forums nicht so gut kommunizieren bzw. darauf Rücksicht nehmen.

Ein paar Gedanken darf ich Ihnen an dieser Stelle übermitteln:

1. Der OGH ist im Jahr 2019 meiner Rechtsauffassung gefolgt, dass das große Taggeld im Falle von 4 Nächtigungen (Montag bis Freitag) arbeitsrechtlich fünfmal zusteht, woraus sich auch die abgabenrechtliche (zeitlich unbeschränkte) Befreiung ergibt (siehe dazu auch WPA 7/2019, Artikel Nr. 133/2019 bzw. auch WPA AKÜ 1/2019, Artikel Nr. 11/2019).

2. Warum dies in Ihrem Fall, wo es tatsächlich 5 Nächtigungen gibt (die ev. auch nachweisbar sind), anders sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar (hier müsste man - allerdings im Rahmen eines Coachings oder einer Beratung - die Gründe dazu im Detail erörtern und zu entkräften versuchen). Es kann auch sein, dass der Prüfung diese OGH-Entscheidung nicht bekannt ist, wenngleich ich das nicht despektierlich meine.

So, wie der Fall hier geschildert ist, denke ich nicht, dass die Prüfung in diesem Punkt ein korrektes Ergebnis zu Tage befördert.
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RE: AKUE KV Arbeiter - Nächtigungsgelder - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.10.2021, 17:06

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