01.11.2021, 20:07
Wird ein Mobilheim, das auf einem Pachtgrund steht, bei einem Verkauf als bewegliches Wirtschaftsgut oder als Superädifikat behandelt.
Mit der Bitte um Beantwortung meiner Frage verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen Otto Wallner
Mit der Bitte um Beantwortung meiner Frage verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen Otto Wallner
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB