03.11.2021, 09:19
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Anzahl der Beschäftigten bezüglich der Behindertenausgleichstaxe.
wenn im Betrieb 20 Dienstnehmer*innen beschäftigt sind und ich zusätzlich in einem Kalendermonat eine fallweise beschäftigte Person an 8 Tagen angemeldet habe, zählt das dann insgesamt als 21 Dienstnehmer*innen?
Oder wird bei Fallweisen jedes einzelne Dienstverhältnis gezählt, d.h. 28 Beschäftigungsverhältnisse (>25) -> Behindertenausgleichstaxe für diesen Kalendermonat fällig?
Vielen herzlichen Dank,
Ingrid Neissl
ich habe eine Frage zur Berechnung der Anzahl der Beschäftigten bezüglich der Behindertenausgleichstaxe.
wenn im Betrieb 20 Dienstnehmer*innen beschäftigt sind und ich zusätzlich in einem Kalendermonat eine fallweise beschäftigte Person an 8 Tagen angemeldet habe, zählt das dann insgesamt als 21 Dienstnehmer*innen?
Oder wird bei Fallweisen jedes einzelne Dienstverhältnis gezählt, d.h. 28 Beschäftigungsverhältnisse (>25) -> Behindertenausgleichstaxe für diesen Kalendermonat fällig?
Vielen herzlichen Dank,
Ingrid Neissl