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Überstundenpauschal als Sonderzahlung
#2
Die Frage verstehe ich - offen gestanden - leider nicht ganz.

Kann sein, dass Sie mit der Frage meinten, ob man eine Überstundenpauschale in die Basis zur Berechnung von Sonderzahlungen einbeziehen muss oder ob sie ausgespart bleiben kann.

Diese Frage ist abhängig vom kollektivvertraglichen Sonderzahlungsbegriff und kann daher nicht allgemein beantwortet werden.

Allerdings ist hier eher keine Einbeziehung vorzunehmen wenn zB das "Gehalt" als Basis vom Kollektivvertrag genannt wird.
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RE: Überstundenpauschal als Sonderzahlung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.11.2021, 20:11

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