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Überstundenpauschal als Sonderzahlung
#4
Wenn es um den Arbeiter-KV der Gastronomie geht, so gilt, dass im Falle einer höheren Istentlohnung höchstens KV-Lohn x 1,15 als Sonderzahlungsbasis heranzuziehen ist.

Ist der Landes-KV von Wien gemeint, dann sind es € 2.000,00, weil dort die Beschränkung KV-Lohn x 1,15 nicht gilt.
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RE: Überstundenpauschal als Sonderzahlung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.11.2021, 14:01

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