17.11.2021, 15:42
Schönen Nachmittag Frau Annika, sorry, dass ich erst jetzt antworte.
Nicht der bisherige Arbeitgeber stellt die Ansprüche in Rechnung, sondern der übernehmende Betrieb stellt eine Belastungsnota mit den Rückstellungswerten aus und bucht Forderungen an RST f. ...., der abgebende Betrieb erhält eine Belastung und bucht dann seitenverkehrt (nicht über die 6er bzw. 4er-Klasse) jede Rückstellung an Verbindlichkeiten.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Schönen Tag noch.
Nicht der bisherige Arbeitgeber stellt die Ansprüche in Rechnung, sondern der übernehmende Betrieb stellt eine Belastungsnota mit den Rückstellungswerten aus und bucht Forderungen an RST f. ...., der abgebende Betrieb erhält eine Belastung und bucht dann seitenverkehrt (nicht über die 6er bzw. 4er-Klasse) jede Rückstellung an Verbindlichkeiten.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Schönen Tag noch.