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Dienstgeberbeitrag Privathaushalt und Unternehmen
#2
Wenn es sich rechtlich um denselben Dienstgeber handelt, so darf in Bezug auf den DB die Kleinbetriebsregelung nur angewandt werden, wenn er als Einzelunternehmer in Bezug auf seine dort beschäftigten Dienstnehmer*innen noch "Luft" hat.
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RE: Dienstgeberbeitrag Privathaushalt und Unternehmen - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.11.2021, 21:07

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