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Dienstgeberbeitrag Privathaushalt und Unternehmen
#4
Damit meine ich, dass man hier keine Trennung vollzieht, er aber offenbar bereits in seinem Betrieb Beschäftigte hat.

Wenn nun jemand "dazukommt" für den Bereich "Haushalt", so stellt sich eben die Frage, ob insgesamt noch Luft ist (wegen der anderen Beschäftigten) für die "dort" (im Haushalt)  Beschäftigten.
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RE: Dienstgeberbeitrag Privathaushalt und Unternehmen - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.11.2021, 16:56

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