26.11.2021, 18:01
Sehr geehrter Herr Kurzböck, in § 3 EStG finden sich zu Z 17 Steuerbefreiungen zu freiwilliger Verköstigung von Mitarbeitern im Betrieb.
Es findet sich in der Sachbezugsverordnung der Ausschluss der Steuerfreiheit für Personen, die im Haushalt des Unternehmers aufgenommen sind.
Weder in den Kommentaren findet sich eine Auslegung, wie das bei GmbHs zu sehen ist. Sind da dann Personen, die im "privaten" Haushalt des Geschäftsführers wohnen ausgenommen? Oder Personen in allen Haushalten von an der GmbH beteiligten oder wesentlich beteiligten Gesellschafter?
Der Unternehmer ist ja rechtlich gesehen die GmbH, die ja keinen Privathaushalt hat.
Bitte um Info dazu.
Danke!
Es findet sich in der Sachbezugsverordnung der Ausschluss der Steuerfreiheit für Personen, die im Haushalt des Unternehmers aufgenommen sind.
Weder in den Kommentaren findet sich eine Auslegung, wie das bei GmbHs zu sehen ist. Sind da dann Personen, die im "privaten" Haushalt des Geschäftsführers wohnen ausgenommen? Oder Personen in allen Haushalten von an der GmbH beteiligten oder wesentlich beteiligten Gesellschafter?
Der Unternehmer ist ja rechtlich gesehen die GmbH, die ja keinen Privathaushalt hat.
Bitte um Info dazu.
Danke!