14.05.2019, 12:35
Ich schätze, dass Ergotherapeuten keiner kollektivvertragsfähigen Interessensvertretung zugehörig sind. Daher wird wohl die Antwort mit ziemlicher Sicherheit "nein" heißen.
Was aber in diesem Fall bei einer Reinigungskraft dann wohl zur Anwendung gelangen wird, ist der Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte, auch wenn der Ergotherapeut selber kein Haushalt ist. Das ergibt sich aus dem Geltungsbereich des Mindestlohntarifes.
Was aber in diesem Fall bei einer Reinigungskraft dann wohl zur Anwendung gelangen wird, ist der Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte, auch wenn der Ergotherapeut selber kein Haushalt ist. Das ergibt sich aus dem Geltungsbereich des Mindestlohntarifes.