06.12.2021, 11:08
Der KV für Angestellte bei Ziviltechnikern umfasst nur Angestellte, nicht jedoch Arbeiter. Wie erfolgt in diesem Fall eine Einstufung einer Reinigungskraft?
Der KV gilt dem Wortlaut nach für alle, die dem Angestelltengesetz unterliegen. Sind hier Reinigungsarbeiten als Kanzleiarbeiten einzustufen? Dann würde auch die Reinigungskraft dem KV unterliegen.
Oder ist hier die Einstufung nach einem der Tätigkeit entsprechenden KV vorzunehmen? In diesem Fall somit KV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung?
Der KV gilt dem Wortlaut nach für alle, die dem Angestelltengesetz unterliegen. Sind hier Reinigungsarbeiten als Kanzleiarbeiten einzustufen? Dann würde auch die Reinigungskraft dem KV unterliegen.
Oder ist hier die Einstufung nach einem der Tätigkeit entsprechenden KV vorzunehmen? In diesem Fall somit KV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung?