06.12.2021, 17:49
Danke für die rasche Rückmeldung.
Ich hatte einmal einen Fall in einem Facility Management Unternehmen mit mehreren Gewerbeberechtigungen. Unter anderem waren auch Elektriker beschäftigt. Die Einstufung aller Mitarbeiter erfolgte nach Rücksprache mit der WKO nach dem KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung und Consulting. Es waren keine organisatorisch getrennten Bereich, die eine Einstufung der Elektriker nach dem Metaller-KV erforderlich gemacht hätte.
Nach Klage eines Mitarbeiters wurde duch das Arbeitsgericht damals klargestellt, dass die Einstufung salopp formuliert zwar sehr schön sei, jedoch der Mitarbeiter nicht schlechter gestellt werden dürfte, als wenn er in einem seiner beruflichen Tätigkeit entsprechenden Branche entsprechend dem dort anzuwendenden KV entlohnt wäre. Demnach hätte er unter anderem die KV-Erhöhung des für Elektriker anzuwendenden KVs bekommen müssen, usw.
Wäre nicht im Fall des Ziviltechnikers dann die Reinigungskraft mit dem entsprechenden KV abzuwickeln? Das würde dann natürlich in allen Unternehmen für die Reinigungskräfte gelten :-).
Ich hatte einmal einen Fall in einem Facility Management Unternehmen mit mehreren Gewerbeberechtigungen. Unter anderem waren auch Elektriker beschäftigt. Die Einstufung aller Mitarbeiter erfolgte nach Rücksprache mit der WKO nach dem KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung und Consulting. Es waren keine organisatorisch getrennten Bereich, die eine Einstufung der Elektriker nach dem Metaller-KV erforderlich gemacht hätte.
Nach Klage eines Mitarbeiters wurde duch das Arbeitsgericht damals klargestellt, dass die Einstufung salopp formuliert zwar sehr schön sei, jedoch der Mitarbeiter nicht schlechter gestellt werden dürfte, als wenn er in einem seiner beruflichen Tätigkeit entsprechenden Branche entsprechend dem dort anzuwendenden KV entlohnt wäre. Demnach hätte er unter anderem die KV-Erhöhung des für Elektriker anzuwendenden KVs bekommen müssen, usw.
Wäre nicht im Fall des Ziviltechnikers dann die Reinigungskraft mit dem entsprechenden KV abzuwickeln? Das würde dann natürlich in allen Unternehmen für die Reinigungskräfte gelten :-).