06.12.2021, 19:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.12.2021, 20:55 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Aktuelle AMS-Informationen zur Kurzarbeit
Die Änderungen im Web-Portal sollen nun mit Release-Stand 9.12.2021 wirksam werden.
Diese Änderungen betreffen
1. Die Möglichkeit zur Eingabe, ob Trinkgeldersatz vereinbart wurde (ja oder nein)
2. Die Aussetzung des Beratungsverfahrens
3. Frühestmögliche Genehmigung durch AMS: ausdrückliche Sozialpartnergenehmigung nur notwendig im Falle eines beantragten Arbeitszeitentfalls von mehr als 50 % über den 31.03.2022 hinaus bzw. im Falle veränderter Behaltepflichten bzw. Behaltefristen.
4. KUA-Begehren, die zwischen dem 23.12.2021 und dem 9.1.2022 beim AMS einlangen, werden frühestmöglich vom AMS mit 15.01.2022 genehmigt werden.
Die Änderungen im Web-Portal sollen nun mit Release-Stand 9.12.2021 wirksam werden.
Diese Änderungen betreffen
1. Die Möglichkeit zur Eingabe, ob Trinkgeldersatz vereinbart wurde (ja oder nein)
2. Die Aussetzung des Beratungsverfahrens
3. Frühestmögliche Genehmigung durch AMS: ausdrückliche Sozialpartnergenehmigung nur notwendig im Falle eines beantragten Arbeitszeitentfalls von mehr als 50 % über den 31.03.2022 hinaus bzw. im Falle veränderter Behaltepflichten bzw. Behaltefristen.
4. KUA-Begehren, die zwischen dem 23.12.2021 und dem 9.1.2022 beim AMS einlangen, werden frühestmöglich vom AMS mit 15.01.2022 genehmigt werden.