06.12.2021, 21:11
Ich kann Ihnen hier leider keine Antwort geben.
Der Satz "Mitarbeiter holen ab". Ich kann nur vermuten, dass hier Fahrer*innen eines Kleintransportgewerbebetriebes gemeint sein könnten in Verbindung mit jenem KV-Text, den man in Artikel IX des KV findet (das ist aber nur alles eine Vermutung, die Fallschilderung ist einigermaßen spartanisch, daher kann ich nur Fallschilderungsmutmaßungen anstellen), der nicht nur den ONLINE-Handel hier begünstigt, sondern auch den stationären Handel.
Falls dies so gemeint sein sollte, so wird es wohl sehr davon abhängig sein, wie man die KV-Bestimmung interpretiert. Das ist immer ein wenig eine riskante Sache, weil es hier für Interpretationsergebnisse keine Garantie gibt.
In Wahrheit kann man dem vorhandenen Text theoretisch auch den vorliegenden Sachverhalt erfassen. Allerdings bin ich da nicht so ganz überzeugt, weil die KV-Partner zu dem Zeitpunkt, als diese Regelung geschaffen wurde, wohl diesen Fall nicht auf dem Radar hatten. Ich denke, dass man die Zustellung an die Verbraucher*innen gemeint hatte und nicht die Zustellung zwischen zwei Unternehmen. Ob so ein PCR-Test auch als "bestelltes Produkt" durchgeht, ist auch so eine Sache, da es ja um das Testergebnis und nicht um das Produkt an und für sich geht.
Ich lehne mich mal (unverbindlich) aus dem Fenster und meine, dass dieser Fall wohl eher nicht erfasst sein wird.
Der Satz "Mitarbeiter holen ab". Ich kann nur vermuten, dass hier Fahrer*innen eines Kleintransportgewerbebetriebes gemeint sein könnten in Verbindung mit jenem KV-Text, den man in Artikel IX des KV findet (das ist aber nur alles eine Vermutung, die Fallschilderung ist einigermaßen spartanisch, daher kann ich nur Fallschilderungsmutmaßungen anstellen), der nicht nur den ONLINE-Handel hier begünstigt, sondern auch den stationären Handel.
Falls dies so gemeint sein sollte, so wird es wohl sehr davon abhängig sein, wie man die KV-Bestimmung interpretiert. Das ist immer ein wenig eine riskante Sache, weil es hier für Interpretationsergebnisse keine Garantie gibt.
In Wahrheit kann man dem vorhandenen Text theoretisch auch den vorliegenden Sachverhalt erfassen. Allerdings bin ich da nicht so ganz überzeugt, weil die KV-Partner zu dem Zeitpunkt, als diese Regelung geschaffen wurde, wohl diesen Fall nicht auf dem Radar hatten. Ich denke, dass man die Zustellung an die Verbraucher*innen gemeint hatte und nicht die Zustellung zwischen zwei Unternehmen. Ob so ein PCR-Test auch als "bestelltes Produkt" durchgeht, ist auch so eine Sache, da es ja um das Testergebnis und nicht um das Produkt an und für sich geht.
Ich lehne mich mal (unverbindlich) aus dem Fenster und meine, dass dieser Fall wohl eher nicht erfasst sein wird.