10.12.2021, 20:29
Urlaubstage sind generell (d. h. von Gesetzes wegen) ganztägig (kann man also nur in ganzen Tagen abbuchen)
Dies ist völlig unabhängig davon, ob man einen halben Tag (bis 12 Uhr) gearbeitet hätte oder einen ganzen Tag (zB bis 17 Uhr).
Man kann natürlich diese Angelegenheiten günstiger regeln (zB indem die stundenweise Verwaltung vereinbart wird bzw. dass man sich einigt, dass man nur einen halben Urlaubstag konsumiert)
Dies ist völlig unabhängig davon, ob man einen halben Tag (bis 12 Uhr) gearbeitet hätte oder einen ganzen Tag (zB bis 17 Uhr).
Man kann natürlich diese Angelegenheiten günstiger regeln (zB indem die stundenweise Verwaltung vereinbart wird bzw. dass man sich einigt, dass man nur einen halben Urlaubstag konsumiert)