17.05.2019, 10:08
Ja, korrekt. Der Gesamtbetrag der Rechnung wird der Umsatzsteuer unterzogen und vom Bruttobetrag werden in der Regel ein gewisser Prozentsatz als Deckungsrücklaß abgezogen. Erst wenn dann nach Ablauf der Frist (meist 3 Jahre) der DRL tatsächlich nicht bezahlt wird, aus welchen Gründen auch immer, darf die USt gem. § 16 UStG 1994 korrigiert werden.
MfG
Reinhold Auer
MfG
Reinhold Auer