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Nicht besonders betroffener Betrieb - seit 1. Juli 2021 durchgehend in Phase 5 in Kurzarbeit
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Nicht besonders betroffener Betrieb - seit 1. Juli 2021 durchgehend in Phase 5 in Kurzarbeit

Hier ist mit 1. Jänner 2022 ein neuer Erstantrag zu stellen und es sollte auch auf die maximale Bezugsdauer geachtet werden (24 Monate).
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Nicht besonders betroffener Betrieb - seit 1. Juli 2021 durchgehend in Phase 5 in Kurzarbeit - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.12.2021, 19:41

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