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Sachbezug Krankenzusatzversicherung
#2
Wenn Sie dazu recherchieren wollen: das fällt unter den Themenbereich der Zukunftssicherungsmaßnahmen. 

Bis zu einer Prämienleistung von jährlich € 300,00 je Arbeitnehmer*in ist es möglich, ohne Sachbezug davonzukommen. Liegt die Jahresprämie höher, dann ist alles, was über den Freibetrag hinausgeht, ein abgabenrechtlich zu erfassender Vorteil aus dem Dienstverhältnis.

Damit man aber ohne Sachbezug bis zu den € 300,00 jährlich auskommt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Begünstigte*r muss der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin sein. Ist der Dienstgeber begünstigt, dann liegt ohnedies gar kein Vorteil vor, dann wäre aber die Gewährung der Leistung, wenn sie denn an den Arbeitnehmer weitergegeben wird, als abgabenrechtlich relevanter Zufluss zu behandeln. Kann man aber von der Sachbezugsvariante ausgehen, dann ist die Gewährung der Leistung nicht als abgabenrechtlich relevante Zahlung zu erfassen.

2. Die Leistung muss allen Arbeitnehmer*innen zukommen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer*innen. Diese Gruppen müssen nach betrieblichen Merkmalen gebildet werden.

3. Die Polizze sollte auch beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin aufliiegen.

4. Auch wenn der Freibetrag zur Anwendung gelangt, so muss eine Erfassung auf dem Lohnkonto erfolgen (zumindest eine Darstellung).
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Nachrichten in diesem Thema
Sachbezug Krankenzusatzversicherung - von blue - 16.12.2021, 15:20
RE: Sachbezug Krankenzusatzversicherung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.12.2021, 16:46

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