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Corona-Prämie 2021 - frei zugängliche Vorlage betreffend eine Klienteninfo vom Vorlagenportal
#2
Ein großes Dilemma dieser - wäre sie früher im Jahr gekommen ja durchaus erfreulichen - Regelung ist der Faktor Zeit.
Da vom Jahr 2021 im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Regelung am 16.12.2021 bereits 349 Tage vergangen waren, gibt es zahlreiche Corona-Prämien, die längst ausbezahlt (und mit dem Ausdruck des Bedauerns "voll pflichtig" abgerechnet) worden sind.

Frage: Wie hoch wird hier das Risiko eingeschätzt, wenn man im 13. Lauf eine Rollung iS einer nachträglichen Befreiung vornimmt ?

Natürlich muss die Prämie den sonstigen Bedingungen ("ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit COVID-19" - "üblicherweise bisher nicht gewährt") standhalten.

Im Rahmen der "Nachreichung" der LNK-Freiheit für den 1, Coronabonus in BGBl I 103/2020 befindet sich in den Materialien (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...809064.pdf) der m.E. im Zweifel hier verallgemeinerungsfähige Satz "Sind die Voraussetzungen für die
Einkommensteuerbefreiung erfüllt, dann sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen im Kalenderjahr 2020 auch vom Dienstgeberbeitrag nach dem FLAG 1967 und der Kommunalsteuer befreit und zwar auch dann, wenn sie bereits vor Veröffentlichung dieser Regelungen an die Arbeitnehmer geleistet worden sind."

Kann man sich beim nunmehr 2. Coronabonus das befreiende Rollen in die Vergangenheit "ohne weiteres" trauen ?
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RE: Corona-Prämie 2021 - frei zugängliche Vorlage betreffend eine Klienteninfo vom Vorlagenportal - von CGV1 - 20.12.2021, 13:03

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