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Trinkgeldersatz 5% - bei freiwilligen 100% Entgelt während Kurzarbeit
#1
Hallo zusammen,

für mich stellt sich folgende Frage:

Ein Gastro-Betrieb, deren Dienstnehmer sich seit 22.11.21 in Kurzarbeit befinden und der Dienstgeber zahlt freiwillig 100% Entgelt weiter.
Wie ist hier die Abrechnung der 5% Trinkgeldersatzregelung zu handhaben - bekommen die Dienstnehmer nun 105% bezahlt ?

Danke für die rasche Rückmeldungen -schon im Voraus !

liebe Grüße
Karin TILLI
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Trinkgeldersatz 5% - bei freiwilligen 100% Entgelt während Kurzarbeit - von Tilli - 07.01.2022, 11:41

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