17.01.2022, 22:46
KV-Infoplattform - (kollektivvertrag.at)
Abschnitt 3) Entgelt
A. Gehaltssystem NEU
2. Vordienstzeitenanrechnung
2.1. Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Einstufung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen.
Abschnitt 3) Entgelt
A. Gehaltssystem NEU
2. Vordienstzeitenanrechnung
2.1. Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Einstufung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen.