21.01.2022, 17:03
Liebe K&K,
bekanntlich durften im Handel - unter den Auflagen des Zusatz-KV und im Rahmen des ARG - Angestellte am letzten Sonntag vor Weihnachten beschäftigt werden. Das war auch möglich, wenn der Betrieb in Kurzarbeit war.
Die Stunden am Sonntag sind als Überstunden zu bezahlen und zusätzlich ist Ersatzruhe (spätestens bis 31.1.22) zu konsumieren und "auf die Arbeitszeit anzurechnen".
Ist es zwingend, dass diese Stunden damit die Ausfallstunden in der KuA "doppelt" vermindern ??
Oder kann man die besonderen Überstunden am Sonntag 19.12.21 als "AMS-neutral" ansehen, weil sie im Rahmen der Ersatzruhe ohnedies wieder "eingebracht" werden ?
Dass die Sonntagsarbeit für die MA besonders lukrativ sein soll, leuchtet ein - dass auch das AMS "doppelt entlastet" werden muss, hingegen weniger.
Gibt es dazu vor irgendeiner Stelle schon eine Aussage, die ich vielleicht überlesen habe ?
bekanntlich durften im Handel - unter den Auflagen des Zusatz-KV und im Rahmen des ARG - Angestellte am letzten Sonntag vor Weihnachten beschäftigt werden. Das war auch möglich, wenn der Betrieb in Kurzarbeit war.
Die Stunden am Sonntag sind als Überstunden zu bezahlen und zusätzlich ist Ersatzruhe (spätestens bis 31.1.22) zu konsumieren und "auf die Arbeitszeit anzurechnen".
Ist es zwingend, dass diese Stunden damit die Ausfallstunden in der KuA "doppelt" vermindern ??
- einmal durch das "minus 1" einer Überstunde im Dezember und
- einmal als Ersatzruhestunde ?
Oder kann man die besonderen Überstunden am Sonntag 19.12.21 als "AMS-neutral" ansehen, weil sie im Rahmen der Ersatzruhe ohnedies wieder "eingebracht" werden ?
Dass die Sonntagsarbeit für die MA besonders lukrativ sein soll, leuchtet ein - dass auch das AMS "doppelt entlastet" werden muss, hingegen weniger.
Gibt es dazu vor irgendeiner Stelle schon eine Aussage, die ich vielleicht überlesen habe ?