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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 3/2022
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 3/2022

A) Binnenschifffahrt- KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der KV-Löhne je nach Berufsgruppe in einer Bandbreite von 2,5 bis 2,8 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen je nach Lehrberuf um 3,2 bis zu 4 %


B) Floristen und Blumeneinzelhändler - KV-Abschluss per 1.2.2022

Erhöhung der Mindestlöhne im Durchschnitt um 3,22 %
Erhöhung des Lehrlingseinkommens im Durchschnitt um 6,34 %


C) Fahrradboten - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der KV-Löhne um 3,5 Prozent
50-prozentigen Sonntagszuschlag für FahrradbotInnen, die Speisen aus der Gastronomie zustellen
5-Tage-Woche und somit längere Freizeitblöcke
Arbeitsgruppe zur laufenden Anpassung der rahmenrechtlichen KV-Bestimmungen


D) Gewerbliche Gärtner- und Landschaftsgärtnereibetriebe - KV-Abschluss per 1.3.2022

Die Stundenlöhne der Anlage A sowie die Lehrlingseinkommen werden um 3,10 % erhöht.
Gespräche zur Überarbeitung des Rahmenrechtes werden stattfinden


E) Lagerhausgenossenschaften Steiermark - KV-Abschluss per 1.2.2022

Die KV-Gehälter werden um € 60,- angehoben, das Einstiegsgehalt für die Kategorien 2 und 3 auf € 1.780,- (für Fachkräfte; +4,71%). Das ergibt eine durchschnittlichen Erhöhung um 2,96% auf die gesamte Tabelle und 3,78% auf die Einstiegsgehälter.
Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
Die Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um € 60 angehoben und betragen im 1. LJ € 760,- (+8,57%), im 2. LJ € 960,- (+6,67%) und im 3. LJ € 1.210,- (+5,22%).
Die Karenzregelung wird entsprechend § 43 LAG ergänzt.
Aufgrund der Neugestaltung des Landarbeitsrechts werden KV-Anpassungen vorgenommen.
Eine Arbeitsgruppe zur Schemareform wird eingerichtet.


F) Land- und forstwirtschaftliche Betriebe Salzburg - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und Lehrlingseinkommen um 3,00%
Verankerung der Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen für das Jahr 2022 im Kollektivvertrag (Parallelverschiebung)
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen


G) Ledererzeugende Industrie - KV-Abschluss per 1.1.2022

+ 3,6 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter zum 1.1.2022 (gerundet auf den nächsten Cent)
+ 3,6 % Erhöhung der Lehrlingseinkommenssätze zum 1.1.2022 (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
+ IST-Löhne/-gehälter: die Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
+ 3,0 % weitere Erhöhung jener kollektivvertraglichen Mindestlöhne/-gehälter die unter 1.500 Euro liegen mit 1.7.2022
+ Die Lohngruppen IV, V und VI werden zum 31.12.2022 auf 1.500 (€ 8,67) angehoben
Die Lohngruppen III, II und I werden im Durchschnitt mit dem Erhöhungsprozentsatz zum 1.1.2023 erhöht.
Der Geltungsbeginn des Kollektivvertrages wird auf 1.1. des jeweiligen Jahres verlegt.


H) Maschinenring-Service-Genossenschaft Salzburg - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der Kollektivvertragslöhne um 3,00%
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen


I) Mineralölindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2022

+ 3,90 % Mindestlohn/-gehalt und + 3,90 % Istlohn/-gehalt
Erhöhung der Vorrückungsbeträge um + 3,90 %
durchschnittliche Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 7,90 % (1. Lehrjahr 800 Euro, im 2. Lehrjahr 1200 Euro, im 3. Lehrjahr 1500 Euro und im letzten Lehrjahr 1850 Euro)
+3,90 % Zulagen und Vorrückungsbeträge
+3,34 % Reise-Aufwandsentschädigungen

Rahmenrechtliche Änderungen:

Verbesserung im Bereich der SEG-Zulagen
Bestehende Arbeitsgruppen zur Verbesserung des Kollektivvertrages werden weitergeführt


J) Privatkrankenanstalten Österreich - KV-Abschluss per 1.1.2022

KV-Gehälter für alle Gesundheitsberufe steigen um 3,6 Prozent
GSI-Zulage für nichtärztliche Gesundheitsberufe Erhöhung auf 150 Euro
KV-Gehalt für AllgemeinmedizinerIinnen in Stufe 1 und 2 zusätzlich erhöht
Zulage für FachärztInnen und AllgemeinmedizinerInnen auf 550 Euro erhöht
KV-Gehälter für Verwaltungsangestellte sowie ArbeiterInnen steigen um 3 Prozent
GSI-Zulage für ArbeiterInnen Erhöhung auf 52 Euro
Ab 1. Jänner 2023 gibt es für die Kolleginnen und Kollegen außerdem eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden.


K) Raiffeisen Ware Austria / Mischfutterwerke Garant - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der Monatslöhne in allen Kategorien um + 75 €, das ergibt im Durchschnitt 3,61%
Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
Erhöhung der Lehrlingseinkommen im Durchschnitt um + 5,25%
Der Zuschuss gemäß Punkt XVIII wird um 50 Cent auf € 19,50 erhöht.
Auszahlung einer Corona-Prämie in der Höhe von 200 € für alle ArbeitnehmerInnen inkl. Lehrlinge.
Die Kündigungsfristen werden an die gesetzlichen Kündigungsfristen der Angestellten angeglichen
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen


L) Winzergenossenschaften NÖ - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung in den Lohnkategorien zwischen 3,07% und 3,58%, das ergibt im Durschnitt 3,38%
Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht
Auszahlung einer Corona-Prämie in der Höhe von 100 €

Verbesserungen im Rahmenrecht
Die Kündigungsfristen werden an die gesetzlichen Kündigungsfristen der Angestellten angeglichen
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 3/2022 - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.01.2022, 19:05

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