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Elektro Auto und VST bei LT und Bundesförderung
#3
Ein Nachtrag zur Antwort von "wito75".

Die genaue Regelung des Vorsteuer-Abzuges ist:
Vorsteuer von den ganzen Brutto 52.000,-
Jedoch € 12.000,- (52.000 - 40.000) umsatzsteuerliche Eigenvenverbrauchsbesteuerng.
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RE: Elektro Auto und VST bei LT und Bundesförderung - von Manfred - 22.01.2022, 13:50

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