22.01.2022, 13:50
Ein Nachtrag zur Antwort von "wito75".
Die genaue Regelung des Vorsteuer-Abzuges ist:
Vorsteuer von den ganzen Brutto 52.000,-
Jedoch € 12.000,- (52.000 - 40.000) umsatzsteuerliche Eigenvenverbrauchsbesteuerng.
Die genaue Regelung des Vorsteuer-Abzuges ist:
Vorsteuer von den ganzen Brutto 52.000,-
Jedoch € 12.000,- (52.000 - 40.000) umsatzsteuerliche Eigenvenverbrauchsbesteuerng.