24.01.2022, 19:14
Aus derzeitiger Sicht ist das nicht der Fall.
Auch die Jahressechstelbegünstigung, bei der im Kurzarbeitsfalle eine Erhöhung um 15 % erfolgt, hat den Jahreswechsel nicht mitgemacht.
Auch die Jahressechstelbegünstigung, bei der im Kurzarbeitsfalle eine Erhöhung um 15 % erfolgt, hat den Jahreswechsel nicht mitgemacht.