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Reisekosten am Lohnkonto
#2
Ergeht die Rechnung von der Fluggesellschaft direkt an den Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin, so muss eine Erfassung auf dem Lohnkonto nicht erfolgen.

Hat ein*e Dienstnehmer*in die Kosten vorläufig selbst getragen und erhält er bzw. sie diese Kosten von Dienstgeberseite gegen Belegvorlage vergütet, so muss ebenfalls keine Erfassung auf dem Lohnkonto erfolgen.

Tagesgelder, Nächtigungspauschalen (ohne belegmäßigen Nachweis der tatsächlichen Nächtigungskosten) oder pauschale Fahrtkostenvergütungen (wie zB amtliches KM-Geld für Dienstreisen) müssen - auch wenn sie abgabenfrei gewährt werden - auf dem Lohnkonto und somit auch auf dem Jahreslohnzettel erfasst werden.

Einen aktuellen Text der Lohnkontenverordnung finden Sie übrigens hier:

RIS - Lohnkontenverordnung 2006 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 11.02.2022 (bka.gv.at)
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Nachrichten in diesem Thema
Reisekosten am Lohnkonto - von Maria H - 10.02.2022, 15:37
RE: Reisekosten am Lohnkonto - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.02.2022, 10:39
RE: Reisekosten am Lohnkonto - von Maria H - 16.02.2022, 21:52

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