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Update zum Elektro-KFZ
#3
Wenn die Ladestation in weiterer Folge ausschließlich beruflich genützt wird, so wird wohl kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliegen, sondern ein "zur Verfügung gestelltes Arbeitsmittel".

Da dies aber möglicherweise nicht bewerkstelligt werden kann (weil im Normalfall auch Privatnutzungen des Elektro-KFZ anfallen), wird auch dies nicht ohne Sachbezugsansatz bleiben.

An einer Verbesserung der Situation wird natürlich gearbeitet, ist aber derzeit nicht ganz so einfach möglich.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Update zum Elektro-KFZ - von Verena - 18.02.2022, 08:55
RE: Update zum Elektro-KFZ - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.02.2022, 13:07

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