18.03.2022, 14:24
Da es hier um die Beurteilung eines Geldflusses geht, kann es sich schon begrifflich um keinen Sachbezug handeln.
Die Dienstgeberzahlung wird man als "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" steuerlich und in den Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt erfassen müssen (SV und BV eher nicht).
Die Arbeitnehmerin kann dann versuchen, zusätzlich betreffend den Schaden Werbungskosten geltend zu machen. Der Schaden ist ja aus der Berufssphäre heraus entstanden.
Die Dienstgeberzahlung wird man als "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" steuerlich und in den Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt erfassen müssen (SV und BV eher nicht).
Die Arbeitnehmerin kann dann versuchen, zusätzlich betreffend den Schaden Werbungskosten geltend zu machen. Der Schaden ist ja aus der Berufssphäre heraus entstanden.