06.06.2019, 17:06
Es wäre vielleicht zu klären, ob das ein ausländ. staatliche Organisation ist, haben Sie dort keinen Ansprechpartner.
Aber denken Sie auch an die Geldwäsche Bestimmungen: "know your customer".
Wenn Sie nicht konkret wissen, wer Ihr Auftraggeber ist, ist das sehr problematisch.
Sie müssen - lt. WiEReg - eine Abfrage über den wirtschaftlichen Eigentümer machen - da werden Sie Probleme haben, wenn Sie gar nicht wissen, wer das ist, welche Rechtspersönlichkeit er hat.
Aber denken Sie auch an die Geldwäsche Bestimmungen: "know your customer".
Wenn Sie nicht konkret wissen, wer Ihr Auftraggeber ist, ist das sehr problematisch.
Sie müssen - lt. WiEReg - eine Abfrage über den wirtschaftlichen Eigentümer machen - da werden Sie Probleme haben, wenn Sie gar nicht wissen, wer das ist, welche Rechtspersönlichkeit er hat.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB