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Ausländische Delegation
#5
Es wäre vielleicht zu klären, ob das ein ausländ. staatliche Organisation ist, haben Sie dort keinen Ansprechpartner.

Aber denken Sie auch an die Geldwäsche Bestimmungen: "know your customer".
Wenn Sie nicht konkret wissen, wer Ihr Auftraggeber ist, ist das sehr problematisch.
Sie müssen - lt. WiEReg - eine Abfrage über den wirtschaftlichen Eigentümer machen - da werden Sie Probleme haben, wenn Sie gar nicht wissen, wer das ist, welche Rechtspersönlichkeit er hat.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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Nachrichten in diesem Thema
Ausländische Delegation - von Uli - 04.06.2019, 15:55
RE: Ausländische Delegation - von Uli - 05.06.2019, 11:05
RE: Ausländische Delegation - von Hendrich Günter - 06.06.2019, 17:06
RE: Ausländische Delegation - von Uli - 07.06.2019, 15:42

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