21.03.2022, 16:27
Hallo Manfred,
also grundsätzlich steht der Kindermehrbetrag Alleinverdienern und/oder Alleinerziehern zu, wenn Sie so wenig Einkommen haben dass sie keine oder so wenig Lst (Est) bezahlen, dass sich der FABO nicht ausgeht, bzw. keiner in Abzug gebracht werden kann, also wenn die Est unter 250,-- beträgt, das ist auch die max.Höhe des KMB pro Jahr und pro Kind. Der KMB ergibt sich dann aus der Diff. zwischen Est und den 250,--. Aber nur wenn in diesem Jahr nicht an mehr als 330 AMS Geld etc bezogen wurde.
Der FABO + selbst kann in diesem Fall eigentlich nur beim Vater(Unterhaltszahler) voll ausgeschöpft werden; also 100% FABO beim Vater und die Mutter den KMB. Der KMB wird ja nicht aufgeteilt. Wenn die Mutter 90% beantragt, dann gehen diese ja ins Leere in diesem Jahr, und der Vater erhält nur 10%.War das Deine Frage? LG Petra
also grundsätzlich steht der Kindermehrbetrag Alleinverdienern und/oder Alleinerziehern zu, wenn Sie so wenig Einkommen haben dass sie keine oder so wenig Lst (Est) bezahlen, dass sich der FABO nicht ausgeht, bzw. keiner in Abzug gebracht werden kann, also wenn die Est unter 250,-- beträgt, das ist auch die max.Höhe des KMB pro Jahr und pro Kind. Der KMB ergibt sich dann aus der Diff. zwischen Est und den 250,--. Aber nur wenn in diesem Jahr nicht an mehr als 330 AMS Geld etc bezogen wurde.
Der FABO + selbst kann in diesem Fall eigentlich nur beim Vater(Unterhaltszahler) voll ausgeschöpft werden; also 100% FABO beim Vater und die Mutter den KMB. Der KMB wird ja nicht aufgeteilt. Wenn die Mutter 90% beantragt, dann gehen diese ja ins Leere in diesem Jahr, und der Vater erhält nur 10%.War das Deine Frage? LG Petra