22.03.2022, 17:10
Hallo Tanja, es kommt nicht drauf an, ob ich das als Haupttätigkeit oder Nebentätigkeit betreibe, aber es muss sich um die ersten drei Einkunftsarten handeln und darf nur bei einem Gewinn angesetzt werden. Eine diesbezügliche Lektüre findet man auf der Homepage d. WKO bzw. aus dem Arbeitsbuch Seminar Oberlaa.
Schönen Tag noch.
Schönen Tag noch.