23.03.2022, 15:16
Nur dann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zustimmt.
Dies könnte auch durch mehrmonatiges Nichttätigwerden trotz Kenntnisnahme auf schlüssige Art erfolgen. Aber mit schlüssigen Zustimmungen bin ich immer sehr vorsichtig.
Eine Arbeitszeitänderung wird auch übrigens gegenüber der ÖGK nicht angezeigt.
Dies könnte auch durch mehrmonatiges Nichttätigwerden trotz Kenntnisnahme auf schlüssige Art erfolgen. Aber mit schlüssigen Zustimmungen bin ich immer sehr vorsichtig.
Eine Arbeitszeitänderung wird auch übrigens gegenüber der ÖGK nicht angezeigt.