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Arbeitskräfteüberlassung
#2
Wenn es sich bei der geschilderten Erhöhung um eine "freiwillige Erhöhung" handelt, so müssen die Löhne der von den Personaldienstleister*innen überlassenen Arbeiter*innen nicht im selben Ausmaß mitziehen.

Bei den Angestellten ist das jedenfalls sicher so.

Bei den Arbeiter*innen kann diese innerbetriebliche Regelung bewirken, dass dadurch die höheren Referenzzuschläge des KV AKÜ zur Anwendung gelangen. Ist dies aber schon so der Fall (also werden bereits die höheren Referenzzuschläge, welche als Folge innerbetrieblich geregelter höherer Löhne zur Anwendung gelangen) oder werden die Arbeiter*innen gemäß ausdrücklicher Abmachung für "auswärtige Arbeiten" (Montagen etc.) eingesetzt, so bewirkt diese angestrebte Maßnahme keine weitere Erhöhung.
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Nachrichten in diesem Thema
Arbeitskräfteüberlassung - von Christoph0105 - 23.03.2022, 17:15
RE: Arbeitskräfteüberlassung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.03.2022, 19:35

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