25.03.2022, 15:24
Es ist kein Problem, wenn die Anknüpfung der Zahlung an den Deckungsbeitrag erfolgt.
Aber die Summe der steuerfreien Arbeitnehmergewinnbeteiligung darf das Vorjahres-EBIT nicht überschreiten bzw. kann nur insgesamt bis zu dieser Summe frei bleiben.
Aber die Summe der steuerfreien Arbeitnehmergewinnbeteiligung darf das Vorjahres-EBIT nicht überschreiten bzw. kann nur insgesamt bis zu dieser Summe frei bleiben.