28.03.2022, 10:03
Eine Dienstnehmerin (Abf. alt) will 1 Jahr vor ihrer Pension nur mehr geringfügig arbeiten.
Kann die Abfertigung bei Pensionsantritt in voller Höhe (Berechnungsgrundlage monatliches Entgelt vor Herabsetzung der Arbeitszeit) steuerbegünstigt abgerechnet werden - egal wie viele Wochenstunden die Dienstnehmerin während der geringfügigen Beschäftigung leistet?
Oder gibt es da etwas zu beachten?
Danke im Voraus!
Kann die Abfertigung bei Pensionsantritt in voller Höhe (Berechnungsgrundlage monatliches Entgelt vor Herabsetzung der Arbeitszeit) steuerbegünstigt abgerechnet werden - egal wie viele Wochenstunden die Dienstnehmerin während der geringfügigen Beschäftigung leistet?
Oder gibt es da etwas zu beachten?
Danke im Voraus!