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Aufwandsentschädigungen betreffend Testungen und Impfaktionen
#1
in der lt. Ausgabe Wiku 4u5 gab es einen Hinweis bzgl. Personal in Impf- und Teststraßen:

In den FAQ zur steuerlichen Beurteilung bzgl. diesen Personen steht, 

unter 5. dass der steuerpflichtige Teil der Aufwandsentschädigung zu den betrieblichen Einkünften zählt....

unter 6. dass der Auftraggeber - in der Regel - eine Mitteilung nach § 109a EStG zu machen hätte

ich habe nun einen Fall (eigentlich schon 2), wo das Land NÖ einen normalen Lohnzettel gemeldet hat - kann das stimmen? Wie oder wo wäre dann der steuerfreie Teil einzutragen?

danke
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Aufwandsentschädigungen betreffend Testungen und Impfaktionen - von BERNI - 28.03.2022, 16:54

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