30.03.2022, 21:10
Zu welchem Zeitpunkt ist der Vorsteuerabzug bei erhaltener Teilrechnung in Bezug auf den Neubau einer Firma richtig? Ich habe bis jetzt sowohl die Auskunft erhalten, dass der Vorsteuerabzug zum Zeitpunkt der Rechnung (29.03.2022) richtig ist (da der Aushub für den Neubau der Firma erbracht ist und dieser und die bisherigen Leistungen mit einer Teilrechnung abgerechnet wurden) als auch die Auskunft, dass der Vorsteuerabzug erst mit der Zahlung zu dieser Teilrechnung korrekt ist, erhalten. Daher benötige ich diesbezüglich die rechtlichen Grundlage(n) und Information zur korrekten zeitlichen Geltendmachung der ausgewiesenen Vorsteuer.
Danke und lG, Tina
Danke und lG, Tina