31.03.2022, 18:15
Es ist so, dass es hier keinen Kollektivvertrag gibt, daher gilt die "freie Vereinbarung" jener Positionen, die nicht gesetzlich geregelt sind (wie z. B Sonderzahlungen etc.).
Im Bereich jener Arbeiten, die vom Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte umfasst sind (insbesondere Reinigungsarbeiten) wäre nämlich dieser Mindestlohntarif ebenfalls zur Anwendung zu bringen.
Es ist auch möglich, dass der Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen entweder zur Anwendung kommt oder eine Orientierungshilfe bietet, je nachdem, um welche Arbeiten es konkret geht.
Im Bereich jener Arbeiten, die vom Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte umfasst sind (insbesondere Reinigungsarbeiten) wäre nämlich dieser Mindestlohntarif ebenfalls zur Anwendung zu bringen.
Es ist auch möglich, dass der Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen entweder zur Anwendung kommt oder eine Orientierungshilfe bietet, je nachdem, um welche Arbeiten es konkret geht.