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Grenzüberschreitende Dienstleistung an B2C
#1
Hallo,

ich hätte eine Frage.
1. Fall: Ein AT Unternehmer hat bei einem Privatkunden in DE wie folgte kleinere Reparaturen vorgenommen. 
- Rollobänder tauschen
- Steckdosen tauschen
- Markise demontieren, instandsetzen und wieder montieren

2. Fall: AT Unternehmer errichtet bei einem Privatkunden in DE einen Gartenzaun.

Müssen beide Rechnungen mit 20% MWSt oder mit der Deutschen USt ausgestellt werden?
Zählt eine der Leistungen zu den Grundstücksleistungen? Werkseistung? oder einfach nur grenzüberschreitende Dienstleistungen?

Ich danke für die Hilfe.
LG
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Grenzüberschreitende Dienstleistung an B2C - von schies - 13.04.2022, 10:55

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