21.04.2022, 17:48
Liebe Tina,
die aufgeworfenen Fragen sind in den ESt-RL unter RZ 2460 ff genau beschrieben.
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1
Ob die USt mitberücksichtigt werden muss, hängt davon ab, ob der Klient VSt-abzugsberechtigt ist oder nicht.
Die Geldbeschaffungskosten sind pro Darlehen und nicht auf Einzelposten zu beziehen.
Erwähnenswert ist noch, dass dies nur für betriebliche, nicht für außerbetr. Darlehen gilt (z.B. V+V).
LG
die aufgeworfenen Fragen sind in den ESt-RL unter RZ 2460 ff genau beschrieben.
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1
Ob die USt mitberücksichtigt werden muss, hängt davon ab, ob der Klient VSt-abzugsberechtigt ist oder nicht.
Die Geldbeschaffungskosten sind pro Darlehen und nicht auf Einzelposten zu beziehen.
Erwähnenswert ist noch, dass dies nur für betriebliche, nicht für außerbetr. Darlehen gilt (z.B. V+V).
LG