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EpiG-Berechnungsverordnung,
#1
Hallo!
Ich habe mehrere Kleinunternehmer die in Quarantäne waren. jetzt habe ich in der Rechtsvorschrift für EpiG-Berechnungsverordnung gelesen, dass wie nachfolgend beschrieben,
abweichend von Abs. 1 kann der Verdienstentgang für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, auf Antrag mit einem Betrag von 86 Euro für jeden Tag der Erwerbsbehinderung festgesetzt werden.
Hat jemand Erfahrugn damit, kann man diesen Antrag formlos stellen!

Danke im Voraus

Helene
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Nachrichten in diesem Thema
EpiG-Berechnungsverordnung, - von Helen - 24.04.2022, 07:33
RE: EpiG-Berechnungsverordnung, - von BERNI - 25.04.2022, 07:20
RE: EpiG-Berechnungsverordnung, - von Verena - 25.04.2022, 07:32

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