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USt Kleinunternehmer
#1
Einen schönen guten Tag!
Ich habe folgende Fall und hätte gerne Eure Meinung bzw. Euer Fachwissen abgefragt:

Eine Klientin ist seit Jahren USt-Kleinunternehmerin, im Jahr 2019 hat sie jedoch erstmals die Grenze von (netto) € 30.000,00 überschritten, lag jedoch mit dem Umsatz noch innerhalb der 15%igen Toleranzgrenze - daher keine USt-Pflicht.

Im Jahr 2020 hat sie jedoch wieder die Kleinunternehmergrenze überschritten. Das Finanzamt möchte nun von ihr eine Verzichtserklärung (Option zur Regelbesteuerung U12). Die Klientin weiß aber, dass sie im Jahr 2022 die Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten wird und wäre gerne wieder Kleinunternehmerin.
Wenn sie also ab dem Jahr 2020 die Verzichtserklärung abgibt dann ist sie auf jeden Fall 5 Jahre daran gebunden.

Was aber passiert, wenn sie keine Verzichtserklärung abgibt, dann kann sie mM nach im Jahr 2022 wieder Kleinunternehmerin sein !?!
Für die Jahre 2020+2021 muss sie auf jeden Fall die USt an das Finanzamt abführen (abzüglich der Vorsteuer für ihre Ausgaben).

Gehe ich recht in der Annahme, dass sie im Jahr 2022 wieder Kleinunternehmerin sein kann wenn sie keine Verzichtserklärung abgibt?
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Nachrichten in diesem Thema
USt Kleinunternehmer - von Silvia - 03.05.2022, 13:26
RE: USt Kleinunternehmer - von Verena - 05.05.2022, 07:10
RE: USt Kleinunternehmer - von Silvia - 05.05.2022, 14:50
RE: USt Kleinunternehmer - von Verena - 06.05.2022, 07:07
RE: USt Kleinunternehmer - von Silvia - 06.05.2022, 08:07

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