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USt Kleinunternehmer
#2
Lag sie im Jahr 2020 auch über der Toleranzgrenze?

Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15 % überschritten werden. Für den Zeitraum nach 1.1.2020 gilt die Ausnahme, dass diese Toleranzregel auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die vor dem 1.1.2020 gültige Toleranzgrenze innerhalb der vorangegangenen vier Jahre bereits einmal ausgenutzt wurde.
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Nachrichten in diesem Thema
USt Kleinunternehmer - von Silvia - 03.05.2022, 13:26
RE: USt Kleinunternehmer - von Verena - 05.05.2022, 07:10
RE: USt Kleinunternehmer - von Silvia - 05.05.2022, 14:50
RE: USt Kleinunternehmer - von Verena - 06.05.2022, 07:07
RE: USt Kleinunternehmer - von Silvia - 06.05.2022, 08:07

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