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Altersteilzeit - neue Berechnungen - aktuelle Änderungen - Überstundenpauschale nun nicht (mehr) im Unterwert
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Altersteilzeit - neue Berechnungen - aktuelle Änderungen - Überstundenpauschale nun nicht (mehr) im Unterwert 

Bedingt durch ein VwGH-Erkenntnis (siehe dazu ausführlich WPA 2-2022, Artikel Nr. 33-2022) kam es ja sowohl in der Lohnverrechnung als auch im Bereich der Förderung zu umfangreichen Änderungen und Anpassungen (siehe dazu ganz ausführlich WPA 6-2022, Artikel Nr. 135-2022).

Unter anderem wurde (auch in den AMS-Formularen) die Ansicht vertreten, dass infolge der neuen Betrachtungen auch eine Überstundenpauschale in den unteren Ausgangswert ("Unterwert") einbezogen werden muss und zwar mit jenem Wert, welcher der anteiligen neuen Normalarbeitszeit entspricht (also mit einem Wert, der zwischen 40 und 60 % liegt). Gemeint ist der "Unterwert", der für die Ermittlung des Altersteilzeitgeldes maßgeblich ist.

Diese Ansicht wurde nun glücklicherweise verworfen. Überstundenentgelte sind nun im "unteren Ausgangswert" (der für die Ermittlung des Altersteilzeitgeldes maßgeblich ist) nicht einzubeziehen und zwar unabhängig davon, ob es zu einer Abrechnung nach geleisteten Überstunden oder nach Pauschalwerten kommt. Diese Auslegung gilt natürlich auch für den "unteren Ausgangswert", der für die Personalverrechnung maßgeblich ist.

Diese adaptierte Betrachtung wurde nun auch in den Erläuterungen zu den Formularen berücksichtigt:

https://www.ams.at/content/dam/download/...ag_atz.pdf

https://www.ams.at/content/dam/download/...1_2013.pdf

https://www.ams.at/content/dam/download/...ension.pdf

https://www.ams.at/content/dam/download/...ension.pdf
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Altersteilzeit - neue Berechnungen - aktuelle Änderungen - Überstundenpauschale nun nicht (mehr) im Unterwert - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.05.2022, 16:03

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