23.06.2019, 09:53
Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gem. § 24 EStG zu versteuern, die Einkünfte daraus sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Einkünfteermittlung des Veräußerungsgewinnes erfolgt im Rahmen des Feststellungsverfahrens gem. § 188 BAO.