01.06.2022, 15:38
Sie darf das KFZ privat nützen (auch wenn sie es selber nicht lenkt).
Ergo haben wir dadurch ein "Sachbezugsthema".
Ich habe aber in WPA 3/2021, Artikel Nr. 97/2021 von einem VwGH-Erkenntnis berichtet, da ist das mit dem Thema "Angehörige" gut gegangen. Da war aber die Ausgangslage ein wenig anders als hier.
Ergo haben wir dadurch ein "Sachbezugsthema".
Ich habe aber in WPA 3/2021, Artikel Nr. 97/2021 von einem VwGH-Erkenntnis berichtet, da ist das mit dem Thema "Angehörige" gut gegangen. Da war aber die Ausgangslage ein wenig anders als hier.