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UST: Bauleistung / Reverse charge bzw. EST - Frage
#4
Bauaufsicht bzw. -überwachung ist keine Bauleistung, aber als Grundstücksleistung steuerbar und -pflichtig in Deutschland.
Spielt aber keine Rolle, da es bei ausländischen Unternehmern ohnehin kein Reverse Charge für Bauleistungen gibt (!)

Reverse Charge gem. § 13b dUStG (entsprechend unserem § 19 Abs 1 zweiter Satz UStG), da (aus deutscher Sicht) der leistende a u s l ä n d i s c h e r Unternehmer ist und eine sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer erbringt.
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RE: UST: Bauleistung / Reverse charge bzw. EST - Frage - von GerhardKollmann - 03.06.2022, 00:51

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