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UST: Bauleistung / Reverse charge bzw. EST - Frage
#5
Hallo Herr Kollmann,
darf ich bitte nochmals "dumm" fragen:

Ich verstehe nicht ganz.
Ist es jetzt als Grundstücksleitung mit Steuerpflicht in DE zu sehen ODER doch als sonstige Leistung mit RC und 0% UST?

Wenn Grundstücksleistung wäre eine Registrierung in DE nötig und UVA in DE und UST-Jahreserklärung in De, richtig?

Ich bin mir leider nicht sicher.

Nachdem Reisekosten die mitfakturiert werden das Schicksal der Hauptleistung tragen, nehme ich mache ich hier keinen Unterschied und verwende denselben Steuersatz.


VIELEN DANK nochmals für ihre Rückmeldung,
LG
Robert Müller
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RE: UST: Bauleistung / Reverse charge bzw. EST - Frage - von Robert - 04.06.2022, 20:01

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