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Berechnung Urlaubsgeld bei Stundenreduktion
#2
Sonderzahlungen (falls Sie mit Urlaubsgeld den Urlaubszuschuss meinen sollten) sind ausschließlich kollektivvertragliche Regelungssache.

Das bedeutet, dass (von wenigen Ausnahmen abgesehen wie Beginn oder Ende einer Elternteilzeit oder Bildungsteilzeit während des Kalenderjahres und dadurch bedingte "Mischarbeitszeiten") keinerlei gesetzliche Berechnungsanordnungen gibt.

Das bedeutet, dass es (leider) sehr vom anzuwendenden Kollektivvertrag abhängt, wie die Berechnung in Ihrem Fall zu erfolgen hat. Es ist dabei eine "Durchschnittsberechnung" (3/12 von € 2.800,00 sowie 9/12 von € 1.800,00) genauso denkbar wie Höhe des laufenden Bezuges zum Zeitpunkt der Fälligkeit (also € 1.800,00 als gesamter Betrag).

Sollte ihr anzuwendender Kollektivvertrag zu dieser Frage keine Regelung vorsehen, dann können Sie im Normalfall von der Mischberechnung ausgehen. Sollten Sie zB den Kollektivvertrag für die Handelsangestellten oder den KV SWÖ (Sozialwirtschaft) hier anwenden, so müssten Sie vom Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Fälligkeit ausgehen.

Zudem könnte auch noch das Motiv für die Stundenabsenkung eine Rolle spielen (zB. Elternteilzeit, Bildungsteilzeit, Pflegeteilzeit ==> hier wird schon von Gesetzes wegen mischberechnet, da kann auch der KV eher nichts daran deuteln, das sind die Ausnahmen, die ich vorhin angedeutet hatte).
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RE: Berechnung Urlaubsgeld bei Stundenreduktion - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.06.2022, 16:59

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