08.06.2022, 07:48
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung, Herr Kurzböck!
Ja, es handelt sich dabei um den Urlaubszuschuss. Der anzuwendende KV wäre hier, der für metallverarbeitendes Gewerbe (Installateur). Hier müsste also der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Fälligkeit der SZ für die Berechnung des Urlaubszuschusses herangezogen werden, oder? So steht es im KV.
Danke nochmals, lg
Ja, es handelt sich dabei um den Urlaubszuschuss. Der anzuwendende KV wäre hier, der für metallverarbeitendes Gewerbe (Installateur). Hier müsste also der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Fälligkeit der SZ für die Berechnung des Urlaubszuschusses herangezogen werden, oder? So steht es im KV.
Danke nochmals, lg